Teilnahmebedingungen und AGBs

Schön, dass Sie sich für unsere Angebote interessieren. Hier finden Sie Informationen in einfacher/leichter oder/und schwerer  Sprache.

Teilnahmebedingungen Veranstaltungen, Kurse – einfache Sprache

Wie kannst du teilnehmen?

  • Fülle die Anmeldung online aus.
  • Oder drucke das Anmeldeformular aus.
  • Fülle das Formular aus und gib es in der OBA ab.
  • Oder schicke es mit der Post an die OBA .

Wir melden uns bei dir,

wenn wir deine Anmeldung bekommen haben.

Und sagen dir,

bei welchen Angeboten du dabei bist.

Deine Anmeldung ist verbindlich.

Das bedeutet:

wenn du mal nicht

zum Angebot kommen kannst,

musst du trotzdem bezahlen.

 

Wir erklären dir die Preise.

 

  1. Du hast einen Pflege-Grad?

     

    Dann gilt Preis 1 für dich.

    Du bekommst zwei Rechnungen von uns.

    Die erste Rechnung

    bekommst du

    vor den Angeboten.

    In dieser Rechnung steht

    der Preis aus diesem Heft.

    Das ist der Preis für zum Beispiel:

    Eintritt, Material, kleine Snacks.

    Die Rechnung musst du an uns bezahlen.

    Die zweite Rechnung

    bekommst du

    nach den Angeboten.

    In dieser Rechnung steht

    der Preis für die Betreuung.

    Die zweite Rechnung

    musst du auch an uns bezahlen.

    Du kannst die Rechnung

    bei der Pflege-kasse einreichen.

    Dann bekommst du das Geld

    von der Pflege-kasse zurück.
  2. Du hast keinen Pflege-Grad?

    Dann gilt der Preis 2 für dich.

    Du bekommst eine Rechnung von uns.

    In dieser Rechnung steht

    der Preis aus diesem Heft.

    Das ist der Preis für zum Beispiel:

    Eintritt, Material, kleine Snacks

    und die Betreuung.

    Die Rechnung musst du an uns bezahlen.

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Teilnahmebedingungen Veranstaltungen, Kurse – schwere Sprache

Anmeldung

Sie müssen sich für die Kurse anmelden. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung das online Anmeldeformular. Sie können aber auch das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt an die OBA schicken. Wir werden Ihre Anmeldung bearbeiten und Sie über eine Zu- beziehungsweise Absage informieren. Mit unserer Zusage ist Ihre Anmeldung verbindlich.

 

Betreuung

Teilnehmer*innen mit Unterstützungs- und Betreuungsbedarf werden bei den Angeboten von einem*r ehrenamtlichen*r Mitarbeiter*in begleitet. In der Regel finden unsere Angebote in einer 1 : 3 Betreuung statt. Das heißt, ein Betreuer kümmert sich um drei Teilnehmer*innen.

Wenn Sie einen erhöhten Betreuungsbedarf benötigen, sprechen Sie dies vorher bitte mit uns ab.

 

Kosten & Bezahlung

 

Mit der Zusage oder kurz danach bekommen Sie eine Rechnung über die ausgewiesene Kursgebühr von uns. Die Kosten für unsere Angebote setzen sich aus 2 Teilen zusammen: Den Sachkosten und den Kursleiter- beziehungsweise Betreuungskosten. Teilnehmer*innen ohne Pflegegrad müssen die Gesamtkosten selbst zahlen.

Personen mit Pflegegrad werden zunächst nur die Sachkosten des Kurses in Rechnung gestellt. Die Sachkosten müssen vor Kursbeginn an die OBA bezahlt werden. Die angefallenen Betreuungskosten stellen wir nach den Aktionen in Rechnung. Die Betreuungskosten müssen an die OBA gezahlt werden. Bei vorliegendem Pflegegrad können Sie die Betreuungs-Kosten über die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege oder Entlastungsleistung erstatten lassen.

 

Preise

Es gibt zwei Preise. Welcher Preis für Sie gilt, erklären wir hier:

 

1: Sie haben einen Pflegegrad. Bei dem Preis handelt es sich um die Sachkosten, die Sie an die OBA zahlen müssen. Die Betreuungskosten werden nach dem Kurs an Sie in Rechnung gestellt. Sie bezahlen sie an uns, können sich diese aber von der Pflegekasse erstatten lassen.

Das rechnen wir für die Betreuung bei Pflegegrad ab:

Gruppenbetreuung

(ein Betreuer begleitet mindestens drei Leute):                 12 € / Stunde

Einzelbetreuung:                      

(Ein Betreuer begleitet eine Person):                                      15 € / Stunde

 

2: Sie haben keinen Pflegegrad. Bei dem Preis handelt es sich um die komplette Kursgebühr. Soweit nicht anders ausgeschrieben, fallen keine weiteren Kosten mehr an.

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bekommen Sie, wenn Sie Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben. Sie beträgt 1.612 € und kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege bis auf 2.418 € aufgestockt werden.

Wichtig ist: Verhinderungspflege muss man VOR der Maßnahme beantragen!

Entlastungsleistungen

Die Entlastungsleistungen kann jeder nutzen, der einen Pflegegrad hat. Dazu stehen 125 € pro Monat zur Verfügung. Was Sie nicht nutzen, kann bis zum Juni des nächsten Jahres angespart werden. Sie müssen keinen extra Antrag dafür stellen.

 

Absage durch den*die Teilnehmer*in

Eine Anmeldung ist verbindlich. Das heißt: Wenn Sie nicht teilnehmen können, müssen Sie trotzdem die jeweilige Kursgebühr bezahlen.

Personen mit einem Pflegegrad müssen bei Nicht-Teilnahme die Sachkosten bezahlen. Die Betreuung wird dann aber nicht abgerechnet.

 

Absage durch den Kursanbieter

Manchmal fällt eine Veranstaltung aus. Zum Beispiel, wenn zu wenige Teilnehmer kommen oder wir keine angemessene Betreuung sicherstellen können. In diesem Fall wir die Kursgebühr zurückerstattet.

 

Die Kurse finden aktuell zudem unter Vorbehalt des Infektionsgeschehens und der damit einhergehenden Verordnungen statt. Die Teilnahmegebühren für alle corona-bedingt abgesagten Termine werden jeweils am Ende des Halbjahres vollständig zurückerstattet.

 

Die Teilnahmegebühren für alle Corona-bedingten Absagen werden jeweils am Ende des Halbjahres vollständig zurückerstattet!

 

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Teilnahmebedingungen Reisen – einfache Sprache

  1. Fülle die Anmeldung online aus. Oder drucke das Anmeldeformular aus und es per Post oder per E-Mail in die OBA.
    Da viele Reisen schnell ausgebucht sind, ist es gut, wenn Du gleich eine Alternative angibst.

  2. Wir schauen, ob auf Deiner Wunschreise noch ein Platz für Dich ist. Wenn ja, schicken wir Dir eine Buchungsbestätigung.
    Deine Anmeldung ist damit verbindlich.

  3. Wenn nicht, rufen wir Dich an und bieten Dir – wenn möglich – eine Reisealternative an.

  4. Nach Zusendung einer Buchungsbestätigung ist Deine Buchung verbindlich.

    Jetzt solltest Du:

    • Eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bitte den gesamten Reisepreis (Sachkosten + Betreuungs- kosten versichern!

    • Wenn Du einen Pflegegrad hast, kannst Du jetzt mit der Pflegekasse klären, welche Kosten übernommen werden und welche Anträge nötig sind.

  5. 6-8 Wochen vor der Reise bekommst Du die Einladung zu einem Vortreffen (Vortreffen nur bei langen Reisen), sowie die Rechnung über die Sachkosten und alle nötigen Unterlagen, die Du ausfüllen musst (Medikamentenbogen & Begleitbogen).

    Bitte überweise die Sachkosten an uns, fülle die Unterlagen aus und gib sie bis zur angegebenen Frist in der OBA ab.

  6. Bei Reisen mit Vortreffen ist es wichtig, dass Du teilnimmst. Wir können Dich so besser kennenlernen und Du siehst, wer sich auf der Reise um Dich kümmert. Wir können noch offene Fragen klären.

  7. Zwei Wochen vor Abfahrt bekommst Du von uns einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Reise (Abfahrtszeit und –Ort, Kontaktdaten von Unterkunft und Betreuern, Packliste etc.)

  8. Nach der Reise bekommst Du die Rechnung über die Betreuungskosten. Bitte zahle diese an uns. Bei Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kannst Du die Rechnung einreichen und erstatten lassen.

Unsere Preise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.

Die Sachkosten sind:

Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Programm, Ausflüge.

Die Betreuungskosten sind:

Die Kosten, die durch die Betreuung entstehen. Die Höhe der Betreuungskosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel.

Welcher Preis gilt für Dich?

  1. Du hast einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Preis mit dem entsprechenden Betreuungsschlüssel für Dich. Du kannst einen Großteil der Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen. Kläre Art und Umfang der möglichen Erstattung am besten vor der Reise mit Deiner Kasse!

  2. Du hast keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Selbstzahler Preis für Dich. Du musst Sachkosten und Betreuungskosten selbst finanzieren.

Rückerstattung der Betreuungskosten über die Pflegekasse:

Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege bekommt man, wenn Pflegegrad 2–5 besteht. Die Höhe beträgt 1.612 € und kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Wichtig ist:

Verhinderungspflege muss VOR der Maßnahme beantragt werden!

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI:

Die Entlastungsleistung steht in jedem Pflegegrad in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Nicht verwendete Leistungen sparen sich an und können bis Juni des Folgejahres genutzt werden.

Sollten beide Leistungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, ist es weiterhin möglich, das Pflegegeld umzuwidmen.

Eine ausführliche Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ist jederzeit möglich.

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Teilnahmebedingungen Reisen – schwere Sprache

  1. Fülle die Anmeldung online aus. Oder drucke das Anmeldeformular aus und es per Post oder per Email in die OBA. Da viele Reisen schnell ausgebucht sind, ist es gut, wenn Du gleich eine Alternative angibst.
  2. Wir schauen, ob auf Deiner Wunschreise noch ein Platz für Dich ist. Wenn ja, schicken wir Dir eine Buchungsbestätigung. Deine Anmeldung ist damit verbindlich.
  3. Wenn nicht, rufen wir Dich an und bieten Dir – wenn möglich - eine Reisealternative an.
  4. Nach Zusendung einer Buchungsbestätigung ist Deine Buchung verbindlich. Jetzt solltest Du

          - Eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Bitte den gesamten Reisepreis (Sachkosten + Betreuungs- kosten versichern!

          - Wenn Du einen Pflegegrad hast kannst Du jetzt mit der Pflegekasse klären, welche Kosten übernommen werden und welche Anträge nötig sind.

  1. 6-8 Wochen vor der Reise bekommst Du die Einladung zu einem Vortreffen (Vortreffen nur bei langen Reisen), sowie die Rechnung über die Sachkosten und alle nötigen Unterlagen, die Du ausfüllen musst (Medikamentenbogen & Begleitbogen). Bitte überweise die Sachkosten an uns, fülle die Unterlagen aus und gib sie bis zur angegebenen Frist in der OBA ab.
  2. Bei Reisen mit Vortreffen ist es wichtig, dass Du teilnimmst. Wir können Dich so besser kennen lernen und Du siehst, wer sich auf der Reise um Dich kümmert. Wir können noch offene Fragen klären.
  3. Zwei Wochen vor Abfahrt bekommst Du von uns einen Flyer mit allen wichtigen Infos zur Reise (Abfahrtszeit und –ort, Kontaktdaten von Unterkunft & Betreuern, Packliste etc.)
  4. Nach der Reise bekommst Du die Rechnung über die Betreuungskosten. Bitte zahle diese an uns. Bei Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse kannst Du die Rechnung einreichen und erstatten lassen.

Unsere Preise bestehen aus Sachkosten und Betreuungskosten.

 

Die Sachkosten sind:

Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Programm, Ausflüge.

 

Die Betreuungskosten sind die Kosten, die durch die Betreuung entstehen. Die Höhe der Betreuungskosten richten sich nach dem Betreuungsschlüssel.

 

Welcher Preis gilt für Dich?

 

  1. Du hast einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Preis mit dem entsprechenden Betreuungsschlüssel für Dich. Du kannst einen Großteil der Kosten von der Pflegekasse erstattet bekommen. Kläre Art und Umfang der möglichen Erstattung am besten vor der Reise mit Deiner Kasse!

 

  1. Du hast keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Dann gilt der Selbstzahlerpreis für Dich. Du musst Sachkosten und Betreuungskosten selbst finanzieren.

 

 

Rückerstattung der Betreuungskosten über die Pflegekasse:

 

Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bekommt man, wenn Pflegegrad 2-5 besteht. Die Höhe beträgt 1.612 € und kann aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Wichtig ist: Verhinderungspflege muss VOR der Maßnahme beantragt werden!

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Die Entlastungsleistung steht in jedem Pflegegrad in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Nicht verwendete Leistungen sparen sich an und können bis Juni des Folgejahres genutzt werden.

 

Sollten beide Leistungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, ist es weiterhin möglich, das Pflegegeld umzuwidmen.

Eine ausführliche Beratung zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten ist jederzeit möglich.

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Teilnahmebedingungen Fortbildungen

Nutzen Sie für die Anmeldung entweder das online Anmeldeformular oder drucken Sie das Formular aus und schicken es ausgefüllt an die OBA.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen melden sich bitte bei dem Dienst an, bei dem sie tätig sind.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Durchführungskräfte der OBA können alle Fortbildungen kostenfrei.

Angehörige, Fachkräfte, Kursleiter*innen und Interessierte können bei entsprechend freien Platzkapazitäten gegen einen kleinen Teilnehmerbeitrag (auf Anfrage) teilnehmen.

Die Teilnehmerbeträge sind bei der jeweiligen Fortbildung vor Ort zu entrichten.

Wir unterscheiden Basis- und Aufbauschulungen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die innerhalb von zwei Jahren an mindestens drei Basisschulungen und zwei Aufbauschulungen teilnehmen, können ein Zertifikat erwerben.

Die Fortbildungen werden hierfür in einem Nachweisheft dokumentiert.

Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss.

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