Betreuungsrechtreform 2023
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Betreuungsrechtreform 2023
Am 1.1.2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft.
Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend
modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3
Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich
gestärkt. Die Reform soll die Rechtsanwendung der
Berufsbetreuer und der ehrenamtlichen Betreuer
erleichtern. Ein weiterer Kernpunkt ist die stärkere
Berücksichtigung der Wünsche des Betreuten, u. a. im
Rahmen des Betreuerhandelns. Betroffen von der Reform
sind auch die Vorsorgevollmachten, die eine größere
Beachtung erfahren.
Herr Brust, selbst rechtlicher Betreuer beim ARV
Unterfranken wird die Änderungen und Auswirkungen im
Betreuungsrecht für uns genauer beleuchten und sich Ihren
Fragen stellen.
Referent: Marco Brust, Vereinsbetreuer
Anmeldeschluss: Freitag, 6. Oktober 2023
Anbieter: DRW Maria Bildhausen
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